Verwaltung von Wohnungseigentum
Durch den sehr frühen Einstieg in die Verwaltung von Wohnungseigentum hat sich bei der Hausverwaltung Brückner im Laufe der Jahre ein großes Potential an Erfahrungen etabliert, das von Generation zu Generation und von Mitarbeiter zu Mitarbeiter weitergegeben wird. Durch ständige Besuche von Weiterbildungsseminaren sind wir in der Lage, zum Vorteil unserer Geschäftspartner stets die richtigen Schritte in die Wege zu leiten und rasch und effizient zu reagieren. Hierzu einige Beispiele aus unserer täglichen Praxis:
Abrechnung, Wirtschaftspläne und Beschlüsse
Abrechnung, Wirtschaftspläne und Beschlüsse werden zeitnah erstellt, der Wirtschaftsplan wird unseren Eigentümern schon vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres zugestellt. Beschlüsse werden baldmöglichst nach der Jahreshauptversammlung ausgeführt.
Verwaltungsbeiräte
Die enge Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbeiräten und die laufende Zusendung von Informationen an die Verwaltungsbeiräte halten wir für unerlässlich. Für die Unterstützung der Verwaltungsarbeit durch den Beirat sind wir sehr dankbar und freuen uns über ein konstruktives Zusammenwirken von Beirat und Verwaltung zum Vorteil der Eigentümer.
Sanierungen, Instandhaltungen und Reparaturen
werden mit meist alteingesessenen Handwerkerfirmen ausgeführt, deren Leistung und Qualität sich langfristig bewährt haben. Durch den stetigen Zuwachs von Verwaltungen kommt es jedoch auch immer wieder zu neuen Geschäftsbeziehungen. Selbstverständlich dürfen diese Handwerkerfirmen, die von der Verwaltung für die gemeinschaftlichen Belange beauftragt werden, auch von unseren Eigentümern in Anspruch genommen werden; holen Sie sich unsere Handwerkerempfehlung zu Ihrem Problem. Zur Durchführung größerer Sanierungsarbeiten sollte nach Beschlussfassung Fachpersonal wie z.B. Architekt oder Haustechniker hinzugezogen werden. Auch hier steht uns ein Kreis von hochqualifizierten Spezialisten zur Verfügung.
Hausmeister- und Reinigungsarbeiten
zu veranlassen, gehört zu den Pflichten eines Verwalters. Gerne richten wir uns auch nach den mehrheitlichen Wünschen unserer Eigentümer. Ob diese Arbeiten von Eigentümern oder Hausbewohnern, von haupt- oder nebenberuflichen Hausmeistern oder von Hausmeisterfirmen ausgeführt werden, sollte sich nicht zuletzt auch nach den wirtschaftlichen Interessen der Hausbewohner richten. Als schnelle Eingreiftruppe z.B. bei Krankheit, Urlaub oder Kündigung von Reinigungspersonal können wir unseren Eigentümern den raschen Einsatz unserer Schwesterfirma Rundum-Gebäude-Service anbieten, welche die Durchführung solcher Arbeiten jederzeit gewährleisten kann und auf welche wir direkten Zugriff haben, da die Firma Rundum-Gebäude-Service in unserem Hause beheimatet ist.
Gewährleistung
Abnahme und Gewährleistung bei Gewerken sollten Hand in Hand gehen. Eine der verantwortungsvollsten Aufgaben von Verwaltern ist die "Gewährleistung von Gewährleistungen". Ob bei Reparaturen oder Sanierungen nach VOB oder BGB oder bei Gewährleistungen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Erstellung eines Gebäudes, immer ist der Verwalter verpflichtet, ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechend die Ansprüche der Eigentümergemeinschaften zu erfüllen und Gewährleistungen zu verwirklichen, soweit dies irgend möglich ist. Auf diesen Bereichen konnten wir schon bei vielen Fällen besondere Erfahrungen sammeln, die wir unseren Eigentümern zur Verfügung stellen können. Gerade auf dem Gebiet der Verwaltung von Objekten in den ersten fünf Jahren nach Bezugsfertigkeit eines Gebäudes haben wir hinsichtlich von Gewährleistungen immer große Erfolge erzielt, soweit ein solventer Bauträger überhaupt noch existent war. Auf der Basis eines "Gentleman agreement" und nach dem Motto "mit einem Tropfen Honig fängt man mehr Fliegen, als mit einem Eimer Essig" kann für die Eigentümer meist mehr erreicht werden, als offensichtlich zur Schau gestellte "Feindschaft" dem Gewährleistungspflichtigen gegenüber. In jedem Falle gilt jedoch: "Der Verwalter vertritt die Interessen der Eigentümer, nicht die der Gewährleistenden" und "Der Verwalter haftet stets ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechend seinen Eigentümern gegenüber und zwar in vollem Maße!"
Zahlungssäumige Eigentümer
Für alle regelmäßig zahlenden Eigentümer kann ein "Nichtzahler" zum Schreckensbild werden. Zur Beitreibung anstehender Hausgelder oder Sonderumlagen gibt es viele Möglichkeiten. Wir kennen "alle" rechtlich durchsetzbaren Arten und ergreifen die jeweils nötige und richtige Maßnahme stets rasch nach Eintreten des Zahlungsverzuges. Unsere Verwaltungsbeiräte erhalten hierüber Information.
Versicherungsschäden
Ob Leitungswasser-, Sturm-, Brand- oder Haftpflichtschäden - wir sind versiert. Mit den Versicherungsgesellschaften haben wir optimale Schadenabwicklungen erarbeitet. Die Beseitigung der Schäden erfolgt unter Zuhilfenahme spezialisierter Handwerkerbetriebe die Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum und, soweit gewünscht, auch am Sondereigentum rasch beseitigen.
Darüber hinaus
Dies sind selbstverständlich bei weitem nicht alle Leistungsgebiete, die wir betreuen, nicht zuletzt jedoch einige der Wichtigsten. Auf allen zur Wohnungseigentumsverwaltung nötigen Gebieten sind wir erfahren und stehen unseren Eigentümern mit unserem Wissen zur Verfügung.